top of page
Wellen

G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N

ALLGEMEINE

1. Allgemeines

1.1 Nachfolgende allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB‘s) gelten für alle von Vielfalt - Fotofragie & Design - Jasmin Glemser (nachfolgend Künstlerin) durchgeführten Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen. Diese gelten als angenommen und akzeptiert, wenn Ihnen nicht umgehend mit Angebots- und Auftragserteilung oder Entgegennahme von Leistungen oder Lieferungen widersprochen wird.
 


1.2 “Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Künstlerin hergestellten Produkte, gleich welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
 

2. Produktionsaufträge
2.1  Die Künstlerin wird erteilte Aufträge mit größtmöglicher Sorgfalt ausführen. Zur Ausführung des Auftrages kann auf Leistungen Dritter (Lieferanten, Labore etc.) zurückgegriffen werden bzw. diese zur Ausführung von Arbeiten im Zusammenhang mit dem erteilten Auftrag beauftragt werden. Hinsichtlich der Art und Ausführung des Auftrages ist die Künstlerin frei, es sei denn es liegt eine schriftliche Anweisung vor. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, den Ort der Fotoaufnahmen, die Bildgestaltung sowie die technische Umsetzung des erteilten Auftrages.
 
2.2  Die Künstlerin wählt im Anschluss an den fotografischen Teil des Auftrages die Lichtbilder aus, die dem Auftraggeber nach Fertigstellung ausgeliefert werden.


3. Urheberrecht/Nutzungsrecht
3.1 Der Künstlerin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

3.2 An den Auftraggeber wird ein einfaches Nutzungsrecht für den privaten Gebrauch des
Bildmaterials übertragen. Die Fotos dürfen nur an Hochzeitsgäste für die private Nutzung
weitergegeben werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Die kommerzielle Nutzung
ist grundsätzlich nicht erlaubt. Nachträglich vom Auftraggeber manipuliertes oder verändertes
Bildmaterial darf nicht veröffentlich werden. Die Fotos dürfen auf privaten Social Media Konten
gepostet werden, ohne Verwendung von Filtern o.ä. und unter der Voraussetzung, dass die Künstlerin wie folgt verlinkt wird: @fotografieunddesign // @vielfaltfotografieunddesign

3.3  Die Künstlerin ist berechtigt, die Lichtbilder im Rahmen der Eigenwerbung und Publikation zu verwenden.

3.4  Die Originaldateien und Negative verbleiben bei der Künstlerin. Ein Anspruch auf Herausgabe besteht nicht und kann nur in einer gesonderten Vereinbarung bestimmt werden.
 

4. Vergütung/Honorare/ Eigentumsvorbehalt
4.1  Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar in Form eines Stundensatzes, eines Tagessatzes oder als vereinbarte Pauschale berechnet. Mit diesem Honorar ist die fotografische Leistung im zeitlich vereinbarten Rahmen abgedeckt. Bildabzüge und sonstige Leistungen im Anschluss an den fotografischen Auftrag werden gesondert in Rechnung gestellt. Inklusivleistungen sind im Voraus zu vereinbaren. Es besteht lediglich ein Anspruch auf bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbarte Leistungen.

4.2  Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Künstlerin nicht zu vertreten hat, überschritten, so erhöht sich das Honorar entsprechend der gültigen Stundensätze gemäss Auftragserteilung. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so wird dieses auch auf Wartezeiten berechnet.
 
4.3  Durch den Auftrag anfallende Folgekosten wie z.B. Laborkosten, Porto, Material, erforderliche Spesen und Auslagen sowie Verpackungen sind im Honorar enthalten.

4.4  Das Honorar ist zum Zeitpunkt der Leistungserbringung fällig, d.h.spätestens mit Übergabe der Lichtbilder oder per Vorauskasse, Ausnahmen gelten nur wenn es vorher schriftlich festgelegt wurde.

4.5 Fällige Rechnungen sind direkt nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen. Das vereinbarte Honorar enthält kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG.“

4.6 Bei Nachbestellungen von Lichtbildern oder sonstigen Fotoprodukten verbleibt das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungssumme bei der Fotografin. Auslieferungsanspruch besteht erst nach kompletter Honorarzahlung.

4.7 Die Künstlerin behält sich das Recht vor, bis zu 30% der Bilddateien in schwarz/weiß auszuhändigen. Diese Freiheit wird der Künsterin überlassen um ein harmonisches Gesamtwerk zu schaffen.

4.8 Preisveränderungen sind ohne vorherigen Vertragsabschluss hinzunehmen, die Künstlerin muss sich mögliche Preisänderungen vorbehalten.
 

5. Zahlung Terminreservierungsgebühr (TRG)
5.1 Mit dem Einverständnis des Vertrages bei Hochzeiten wird eine TRG von 30 % der Gesamtsumme fällig. Diese wird bei der Endrechnung von der Gesamtsumme abgezogen. Diese beinhaltet alle administrativen Tätigkeiten, u.U. auch das Kennelernshooting und zählt nicht zur fotografischen Dienstleistung. Erst mit Eingang des Betrages beim Fotograf gelten die genannten Termine als gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
 

6. Stornierung und Terminverschiebung
6.1 Eine reguläre Auftragsstornierung bedarf zwingend der Schriftform (Mail oder Postweg).

6.2 Bei regulärer Auftragsstornierung durch den Auftraggeber entstehen folgende Kosten für den Auftraggeber:
– die Terminreservierungsgebühr verbleibt generell beim Fotografen als Aufwandsentschädigung für administrative Tätigkeiten und weitere Tätigkeiten und wird bei Vertragsabschluss fällig.

– innerhalb 8 Wochen vor dem Termin:  50 % der Gesamtsumme
– innerhalb 4 Wochen vor dem Termin:  80 % der Gesamtsumme
Das Ausfallhonorar wird mit Zugang des Widerrufs fällig und ist sofort zahlbar.

Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall (Brautpaar) oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage der Trauung/ Feierlichkeiten führen. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.

Bei wetterbedingten Absagen (starker Regen, Sturm) bei Shootings handelt es sich um keine Stornierung, sondern um eine Verschiebung. Bewölkter Himmel und leichter Regen rechtfertigt keine Verschiebung – Alternative Aufnahmeorte sind möglich.

 

7. Corona-Zusatz 2020 / Pandemieausbruch
7.1 Eine Verschiebung der Hochzeit von 2021 auf 2022 ist kostenfrei möglich. Dies ist eine Ausnahme- und Kulanz-Regelung auf Grund der unvorhersehbaren Pandemie.

7.2 Eine Zweitverschiebung, bzw. eine Erstverschiebung im Jahr 2021 oder alle folgenden Jahre, die nicht staatlich veranlasst wird (durch Lockdown, Schließung der Locations etc.), bleibt kostenpflichtig und orientiert sich an den oben aufgestellten Stornobedingungen. Bei einer Einschränkung auf Grund eines Maskengebots, einer Abstandsregelungen und Ähnlichem besteht kein Recht auf eine kostenfreie Stornierung.
 

8. Ausfallhonorar/ Schadenersatz

8.1 Sollte die Leistungserbringung aus Gründen, die die Künstlerin nicht zu vertreten hat (plötzliche Krankheit, Verkehrsstörung etc.) gestört oder verhindert werden, kann keine Haftung für daraus resultierende Schäden übernommen werden. Ein Schadenersatzanspruch besteht nicht. Im Fall von Krankheit oder anderer Verhinderung aus wichtigem Grund wird die Künstlerin versuchen für Ersatz zu sorgen. Dies erfolgt auf freiwilliger Basis und begründet keinen Anspruch aus diesem Vertrag. Für die Leistung eines Ersatzfotografen/Künstler wird keine Haftung übernommen. Das Honorar ist mit dem Ersatzfotografen/Künstler neu zu verhandeln und kann von dem vereinbarten Honorar der Künstlerin abweichen.

8.2 Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung der Künstlerin) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials für kommerzielle Zwecke ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.


9. Haftung

9.1 Die Künstlerin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Formular (Veröffentlichungsvertrag) beigefügt.

9.2. Die Fotografin haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Dies gilt auch für Schäden aus unerlaubten Handlungen oder positiven Vertragsverletzungen. Der Ersatz mittelbarer Schäden ist ausgeschlossen.

9.3.  Für Mängel, die aus unrichtigen oder ungenauen Angaben des Auftraggebers resultieren wird nicht gehaftet.

9.4.  Im Fall einer mangelhaft ausgeführten Leistung steht dem Auftraggeber ein Verbesserungsanspruch zu. Ist eine Verbesserung nicht möglich oder wird diese von der Künstlerin abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsanspruch zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet, dazu zählen speziell Farbdifferenzen aus Nachbestellungen, die rein technisch bedingt sind. Unerhebliche Mängel stellen keinen Reklamationsanspruch dar.

9.5 Mängelrügen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als mängelfrei abgenommen.
 

10. Datenschutz

10.1 Personenbezogene Daten, wie Name und Adresse werden lediglich zur Abwicklung des
Auftrages verwendet. Weitere Angaben wie z.B. Geburtstag und Hochzeitstag werden für
Werbezwecke / Erhalt der Kundenbeziehung verwendet.
Der Auftraggeber versichert, dass er das Einverständnis aller Hochzeitsgäste hat, dass sie
fotografiert werden dürfen. Sollte ein Gast damit nicht einverstanden sein, ist der Auftraggeber
dafür verantwortlich, dies dem Fotografen rechtzeitig mitzuteilen.
 

11. Schlussbestimmungen
11.1  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Dies gilt auch bei Lieferungen ins Ausland.

11.2  Nebenabreden zur Auftragserteilung oder zu den AGB bedürfen der Schriftform.

11.3  Die etwaige Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen aus diesen AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Ersetzung ungültiger Bestimmungen durch sinnentsprechend wirksame Bestimmungen.

11.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Wohnsitz der Fotografin, wenn der Kunde nicht Verbraucher ist.

Die AGB‘s gelten ab 25. Dez 2020

Samuel Glemser

bottom of page